-
Bisher waren die Gerichte nach dem "Amtsermittlungsgrundsatz" und dem "Legalitätsprinzip" verpflichtet, von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen und nicht einfach das für die Wahrheit zu nehmen, was Ankläger oder Verteidiger dafür erklären.
Das abgesprochene Geständnis
Diese Prinzipien sind nicht mehr. Sie wurden an diesem Donnerstag mit dem Gesetz "zur Regelung von Absprachen im Strafprozess" verabschiedet. Künftig ist der Deal, der Handel mit der Gerechtigkeit also, ganz offiziell Teil und Wesenskern des deutschen Strafrechts. Aus Mauschelei wird Gesetz, aus dem Strafrichter ein Strafen-Makler, aus dem Strafgesetzbuch wird eine Art Handelsgesetzbuch.
-
"Ich möchte jedenfalls nicht der Beamte sein, der Stoppschilder vor deutsche Internetserver setzt und es damit gut sein lässt. Das ließe sich nämlich zwanglos als Strafvereitelung im Amt (§ 258, § 258a Strafgesetzbuch) bewerten."
-
Ist ein Bürger einer Straftat hinreichend verdächtig, muss die Polizei Ermittlungen einleiten.
Hierzu gehört die Erfassung aller personenbezogenen Daten in Verbindung mit der (noch) vermuteten Straftat, die als Schlüsselzahl dem Datensatz mitgegeben wird.
Diese Daten werden an die zuständigen LKAen und/oder an das BKA übermittelt und finden Eingang in den Datenbestand der Personenauskunftsdatei (PAD).