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Von 1047 gelisteten Seiten enthalten 9 (in Worten: neun) Verweise auf Kinderpornografie, davon 1 (in Worten: eine) kinderpornografische Inhalte (weitere 28 werden als grenzwertig eingestuft). 879 (in Worten: achthundertneunundsiebzig) haben nach Angaben der finnischen Kollegen nichts mit Kinderpornografie zu tun!
Und das BKA behauptet, es würden in keinem der gelisteten Länder andere Inhalte als Kinderpornografie gesperrt? Ausgerechnet die Behörde, die in Deutschland für die Verwaltung der Sperrliste zuständig sein soll, lügt dem zuständigen Ausschuss in seiner offiziellen Stellungnahme ungeniert ins Gesicht?
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Für den Spaß, für euch liebe Internetfuzzies und Freunde, ein paar Perlen aus dem BKA Text.
Bitte behaltet im Hinterkopf, dass diese Leute demnächst entscheiden, wer in Deutschland online beibt und wer nicht.