and i’m not gonna take it any more!
(das Teil auf deutsch mit etwas sonderbarer – aber auch nicht unpassender – Übersetzung für „Mad as hell“)
and i’m not gonna take it any more!
(das Teil auf deutsch mit etwas sonderbarer – aber auch nicht unpassender – Übersetzung für „Mad as hell“)
Ich unterbreche meine Blog-Abstinenz kurz wegen einer Sache, über die ich grade stolperte:
Alexandra Grassler berichtet, wegen der Verwendung des Begriffs „Büro-Kaizen“ abgemahnt worden zu sein. Der Begriff sagt mir nix, ist aber wurscht, denn dieser Fall ist wegen etwas anderem interessant: es wurden offenbar Schutzrechte für einen Begriff angemeldet und jetzt Nutzer dieser Worte, die diese schon lange vor der Eintragung in Gebrauch hatten (darunter in diesem Fall wie es scheint sogar der „Erfinder“ des Begriffes) abgemahnt:
[…] Denn der Begriff um den es hier geht „Büro-Kaizen“ = „˜Büro-Verbesserung‘ wurde von dem doch nicht ganz unbekannten Unternehmen „tempus“ […] durch Herrn Jürgen Kurz meines Wissens bekannt gemacht bwz. „erfunden“. […]
[…] So, und jetzt dürfen Sie drei mal raten… Genau! Jürgen Kurz ist natürlich auch abgemahnt worden. […]
[…] Es ist die Steuerkanzlei SKG / Consulting aus Magdeburg – vertreten durch die Anwaltskanzlei RAe Brehme und Kollegen ebenfalls aus Magdeburg – die im Oktober letzten Jahres (!) den Begriff als Marke eintragen hat lassen. Zu einem Zeitpunkt bei dem der Begriff Büro-Kaizen schon seit Jahren in großem Maße publiziert und (nicht nur) von seinem Entwickler eingesetzt wird. […]
OK, so weit so schlecht und für Beobachter des Abmahnwahns nicht wirklich überraschend. Dafür würde ich jetzt noch nicht meine Blogpause unterbrechen. Aber dafür tu‘ ich das gern:
[…] Die Sache ist bis jetzt keineswegs vom Tisch und zieht sich inzwischen über mehrere Monate. Und so wie es aussieht, sind wir bestimmt nicht die einzigen, die eine Abmahnung wegen der Verwendung des Begriffes Büro-Kaizen bekommen haben und daher starte ich den folgenden Aufruf:
Sollten Sie oder jemand den Sie kennen, ebenfalls in dieser Sache abgemahnt worden sein, bitte melden Sie sich bei mir! Am einfachsten per email an info@wissensagentur.net
Auch – und vor allem – wenn Sie bereits gezahlt haben, denn es bestehen gute Chancen, dass die Marke beim Patentamt wieder gelöscht wird und damit verbunden besteht für Sie die Möglichkeit den Abmahnbetrag inkl. Ihrer Anwaltskosten geltend zu machen.
Darüber hinaus bin ich über jeden Blogbeitrag und Trackback der zu diesem verlinkt, euch/Ihnen sehr dankbar!
In diesem Fall bitte ich wirklich euch, die Netzgemeinde um Unterstützung […]
Sollte das tatsächlich eine unberechtigte Abmahnung sein und Alexandras hier zitierte Darstellung der Wahrheit entsprechen hoffe ich mal, dass den Initiatoren dieser Abmahnung dieselbe noch so richtig um die Ohren fliegt.
Bin mal für ein paar, naja, vielleicht auch nur Tage, vielleicht aber auch bissl länger, weg.
Stellt nix an.
Kleine SEO-Übung: „Oh, ein Tittenbild. Also ein Bild mit Titten.“
Frau von der Leyen meint da also (Emphasis von mir):
Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten
Udo führt dazu im Lawblog aus:
Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen – der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.
Ich möchte zu diesem Paradigmenwechsel ergänzen:
Frau von der Leyen scheint also einen Zustand von „zuviel“ Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie zu kennen und sich und den Staat in der Pflicht zu sehen, dafür zu sorgen, dieses „Zuviel“ auf das „richtige Maß“ zu reduzieren. Sozusagen eine Sorgfaltspflicht des Staates, der darauf Wert zu legen hat, dass Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht etwa überhand nehmen sondern immer schön beschränkt werden oder bleiben, da zu viel Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht gut wären…
Ist das jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz? Oder den Art. 20 GG?
Und wer denkt, nur die CDU/CSU sähe das vielleicht so, dass Grundrechte, Demokratie und Menschenrechte der Einschränkung bedürfen, darf sich bei der SPD vom Gegenteil überzeugen lassen:
Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.
sagt Thomas Jurk.
Und lügt freilich, was diese angebliche „Unmöglichmachung“ betrifft, denn natürlich ist ein hinter einem problemlos umgehbaren Sichtschutz Versteckten anstatt zu verfolgen, löschen und zu ahnden nicht nur keine „Unmöglichmachung“ sondern im Gegenteil, in meinen Augen geradewegs Strafvereitelung.
Zum anderen nimmt da also ein „Volksvertreter“, jemand, dessen Verpflichtung u.a. gerade in der Umsetzung, der Einhaltung und freilich auch irgendwie im Schutz der Verfassung liegt, öffentlich und bewusst „in Kauf“, eben dieser Verpflichtung nicht nur nicht nachzukommen sondern explizit dagegen zu verstoßen? Kann man den anzeigen? Ist das ein Gefährder? Kann man den belangen?
Diese komischen „Grundrechte“ da, und dieses 60 Jahre alte Grundgesetz, in dem das Zeug steht, scheinen mir in der Tat langsam zum beliebigen unverbindlichen Spielball einer völlig korrupten, abgehobenen und nur auf ihren Machterhalt und persönlichen Vorteil fixierten Clique von Berufslügnern und ihren Lobbyisten verkommen zu sein. Schade, dabei war das, was da so drin steht, ja eigentlich mal ’ne richtig dufte Idee…
P.S.: Ein Lied, zwo, drei, vier