Nicht zuletzt weil ein „Schorschi“ unten in den Kommentaren zur Stoiber-Rede bei der bairischen Einheitspartei CSU keinerlei Fischerei an den rechten Rändern der Gesellschaft ausmachen konnte, hier ein aktueller Artikel der Süddeutschen über Beckstein, der gezielten Instrumentalisierung eines jugendlichen Straftäters und die Veruteilung des Liedermachers Hans Söllner, weil die Liedzeilen
Früher hams Hitler ghoaßn oder Himmler
wisst’s es no, heit hoaßns Beckstein und Haider
rüher warn’s de Juden, heit de Türken
des kimmt ja echt aufs selbe raus
Ihr schürt’s den Hass von Millionen
und suachts für eure Fehler Leut
de ma verhoazn ko wia damals
und koana merkt’s, was ihr da treibts.
Herrn Beckstein beleidigt hätten.
Die Verteidigung Söllners begründete die Erwähnung des Namens Becksteins im Zusammenhang des Liedthemas darin, dass Söllner seiner Auffassung, Beckstein habe den Fall „Mehmet“ zur Wahltaktik genutzt und bewusst zur Stimmungsmache „aufgeheizt“, künstlerisch Ausdruck geben wollte, wie der Süddeutschen in ihrem Onlineartikel zu dem Thema zu entnehmen ist:
Die langwierige Verhandlung sorgten für Spekulationen in einem anderen Bereich: Im Zusammenhang mit dem Prozess waren Vorwürfe gegen Beckstein laut geworden, er habe im Fall der 1998 veranlassten Ausweisung des türkischstämmigen jugendlichen Straftäters „Mehmet“ aus rein wahltaktischen Gründen gehandelt. (Im September 1998 wurde nicht nur der Landtag, sondern auch der Bundestag neu gewählt.)
[…]
Der Münchner Anwalt Alexander Eberth hatte vor Gericht bezeugt, der CSU-Politiker habe vor der Landtagswahl 1998 die Straftaten des damals 14 Jahre alten Türken Muhlis A., der unter dem Pseudonym Mehmet bekannt wurde, ins Licht der Öffentlichkeit gerückt, um Empörung zu schüren. Eberth hatte den Jugendlichen vertreten.
Söllners Verteidiger Jürgen Arnold berief sich im Prozess auf Eberths Aussage. Arnold sagte, er könne sich vorstellen, dass Becksteins Ausländerpolitik tatsächlich den Hass auf eine Minderheit, nämlich die in Bayern lebenden Türken, schüren könnte. […]
Die Printausgabe der Süddeutschen geht noch ausführlicher auf dieses Urteil und seine Hintergründe ein. Dort amüsierte ich mich vor allem über die leicht süffisante Formulierung, dass Beckstein „von einem Pflichtbewussten Staatsanwalt in Kenntnis“ über das Lied gesetzt worden sei…
Karan, bei der ich das Thema und den Link zum Scan des Print-Artikels fand, kann ich mich da nur anschließen, wenn sie schreibt:
[…] Die Freiheit der Kunst soll also „in den Hintergrund“ treten… das, was daraufhin „im Vordergrund“ steht, läßt mich schaudern. Und bestätigt, wovor Söllner warnt.
ebenso wie ich Dukes Aufruf in ihren Kommentaren nichts hinzuzufügen habe:
Also laßt den Söllner nicht allein, sondern zeigt Rückgrat und steht auf. Der Mensch ist nicht zum Bückling geboren. Daran werden sich auch die gewöhnen müssen, die notlos zu staatlichen Machtmitteln greifen, weil sie keine Argumente haben.
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