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Sich raushalten?

Ich hatte letztes Jahr im Singvøgel-Weblog was zur Frage der „politischen“ Relevanz von Popkultur/-musik geschrieben. Anlass war damals Pussy Riot, aber das war nur ein Aufhänger für etwas IMO sehr sehr grundsätzliches.

Denn es geht um nicht weniger als die Frage, wie lange sich Pop(uläre) Kunst und Kultur noch „raushalten“ will oder soll.

Habs grade zufällig nochmal gelesen und denke, vor dem Hintergrund dessen, was gerade hier so schief läuft, Stichworte „Rettung“ weniger auf Kosten des Gemeinwohles vieler, Tendenz zum Überwachungsstaat (Bestandsdatenauskunft etc.), Lobbykratie, Intransparenz und Vetternwirtschaft (Leistungsschutzrecht, BER, S21, Ablehnung von Transparenz- und Antikorruptionsgesetzen uvm.) ist der nicht weniger aktuell geworden, auch wenn Pussy Riot nicht mehr in den Schlagzeilen stehen (aber immer noch im Gulag sitzen).

Mir fiel der Artikel wieder ein, als ich auf die Singvøgel-Facebook-Page zur „Feier“ des Tages vorhin unser „Stasi 2.0“ aus dem Jahr 2007(!!) setzte und fand, ich sollte diesen Artikel auch noch mal ausgraben. Denn…

[…]Dass dieses „sich raushalten“ sich inzwischen so fest etabliert hat, dass sogar Teile der „Konsumenten“ hinter Solidaritätsbekundungen nur noch PR-Gründe vermuten – oder, noch schlimmer – hinter der Aktion der Pussy Riots selbst nur einen PR-Coup zum „bekannt werden und zur Förderung von Plattenverkäufen“ (Ja, solche Ansichten gab es zu hören und zu lesen, man möchte es kaum glauben), ist ein weiteres Alarmzeichen dafür, dass sich die industrialisierte Corporateship-Popkultur heutzutage in die gesellschaftliche Irrelevanz bugsiert hat, aus der herauszukommen sehr schwer werden wird – aber auch sehr notwendig ist. Welche Existenzberechtigung hat eine „Kultur“, wenn sie nichts mehr bewegen will, keine Diskussionen mehr eröffnet, keine Reaktionen mehr provoziert?

Es ist dringend Zeit für neue Leadbellys, Dylans, Hendrixe, Baezes, Whos, Patty Smiths, Johnny Rottens, John Lennons, Bruce Springsteens, U2s, Nirvanas und wie sie alle hießen und heißen. Es gibt sie. In den Subkulturen, den kleinen Szenen abseits, den „special interest“-Nischen. Früher, bis tief in die 80ger, waren sie es, die den Mainstream befruchteten, ja, teilweise diesen sogar eroberten, mitsamt ihren Themen. Es liegt „am Markt“, die Gatekeeper zu verjagen, die sie heute zugunsten ihrer schnell gecasteten und ebenso schnell gehypten, ausgepressten und wieder fallengelassenen austauschbaren Fastfood-Schaufensterpuppen nicht ins Scheinwerferlicht lassen. Ihr seid dieser Markt. Ihr habt die Macht. Fordert sie ein.[…]

Kundgebung Laase

 

Till Kreuzer über das Urheberrecht

Till Kreuzer hat einen langen, interessanten Aufsatz über die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht geschrieben. Und fordert darin, die Vermischung von Urheber- und Wirtschaftsrechten aufzuheben, da u.a. genau diese Vermischung zum einen Privatpersonen in einen für sie eigentlich nie „gedachten“ überkomplexen Rechtsrahmen gezogen hat, innerhalb dessen diese ständig und zwangsläufig nun mit ebenjenen Rechtsschranken ständig in Konflikt geraten, ob sie das nun wollen oder nicht, zum anderen diese Vermischung für ein Ungleichgewicht zu Ungunsten der Urheberseite auch gegenüber rein wirtschaftlich agierender Protagonisten, die nicht Urheber sondern „nur“ Verwerter von deren Werken sind, führt.

Dass die Interessen zwischen privatem „Nutzer“, Urhebern und Verwertern – für alle drei Parteien – neu austariert werden müssen ist für jeden, der sich auch nur ein bisschen mit dem Thema beschäftigt hat, ja (wenn er ehrlich ist) offensichtlich. Dass diese Austarierung IMO so fair ausbalanciert werden muss, dass zum einen das Vorteils-Übergewicht auf Verwerterseite, das die eigentlichen Urheber zu einfach in unfaire und vielfach sehr prekäre Abhängigkeitsverhältnisse zwingt, aufgelöst wird (keine Sorge, IMO wird kein Verwerter pleite gehen, der sein Geschäft zu fairen Bedingungen macht, es gibt genug seriöse Verwerter, die das schon immer tun und „trotzdem“ erfolgreich sind – im Gegenteil, solche Verwerter würden im Wettbewerb gestärkt, denn sie müssten nicht mehr „Billigheimern“ und Konzernen gegenhalten, die mit Vertragskonstrukten, die schon fast an Betrug, zumindest aber an Ausbeutung grenzen oder gar nur als solches zu bezeichnen sind, den Markt zu dominieren suchen), zum anderen den Privatmenschen wieder aus dem Rechtsrahmen herausnimmt, der nie für ihn gedacht war sondern bis vor vielleicht 15 Jahren sich ausschließlich an gewerbliche Marktteilnehmer wandte und nur für diese relevant (und gedacht) war, ist in der Tat mehr als überfällig.

Von der Idee einer „Kulturflatrate“ bin ich aus verschiedenen Gründen (u.a. Stichwort: Verteilungsschlüssel, Nachweisbürokratie und einiges mehr) nicht überzeugt, insoweit hoffe ich für die zu suchenden Lösungen noch auf etwas Phantasie, die den Spagat zwischen Bürokratie und Missbrauchspotential einerseits und der Vergütung und fairen Verteilung andererseits irgendwie gelöst bekommt. Aber für die Beleuchtung der grundsätzlichen Probleme und die Beschreibung dessen, wo es hingehen sollte (und warum) ist dieser Artikel eine saubere, sachliche und – vor allem – angenehm verständliche und somit nachvollziehbare Grundlage.

[…]Obwohl der Urheber schon immer auch und vor allem Schutz vor seinem Vertragspartner brauchte (dem Verleger, dem Filmhersteller usw.), war das Urheberrecht stets so ausgestaltet, dass er alle Rechtspositionen, die ihm Geld einbringen, mehr oder weniger vollständig abtreten konnte. Unter dem Diktat der Vertragsfreiheit wird es dem zumeist übermächtigen Verwerter überlassen, ob und wenn wie viel der Urheber von den Erlösen abbekommt. Nur das Persönlichkeitsrecht bleibt ihm, zumindest soweit wirtschaftliche Interessen des Verwerters hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Ein solches System ist nicht dazu geeignet (man könnte mutmaßen: auch nicht dazu bestimmt), um den Urhebern ein Einkommen zu sichern.

Die im Urheberrecht angelegte – vermeintliche – Schicksalsgemeinschaft zwischen Urheber und Verwerter ist ein Geniestreich der Kreativwirtschaft und wohl einer der größten Lobbyerfolge aller Zeiten. Sie ist der Grund dafür, dass in Urheberrechtsdebatten sehr erfolgreich kulturelle, romantische und moralische Aspekte vorgeschoben werden (können), obwohl es fast ausschließlich um reine Wirtschaftsinteressen, genauer darum geht, den Verlagen, Musik- oder Filmunternehmen weitergehende Monopole zur Gewinnmaximierung zu bescheren.

Diese Vermischung völlig unterschiedlicher Funktionen in einem „Urheberrecht“ führt zu massiven Ineffizienzen und dazu, dass der Blick auf die unterschiedlichen Interessen und Anforderungen an den Schutz kreativer Leistungen verstellt wird. Dies zu unterbinden ist eine der großen Herausforderungen und wichtigsten Ansatzpunkte für zukünftige Urheberrechtsreformen. Eine konzeptionelle Lösung läge darin, die Interessen von Urhebern und Verwertern regelungssystematisch zu trennen. Man könnte in diesem Zuge ein „richtiges“ Urheberrecht schaffen, das den Interessen der Kreativschaffenden tatsächlich gerecht wird (das z.B. als wesentliches Element neben den Persönlichkeitsrechten ein starkes Urhebervertragsrecht aufweist). Neben das Urheberrecht wären spezielle Wirtschaftsrechte zu stellen, die gleichermaßen die wirtschaftlichen Interessen der Verwerter (Werkmittler) als auch einen funktionierenden Wettbewerb sichern.[…]

 

Schutzfrist für Musik soll von 50 auf 70 Jahre verlängert werden

Soso, es gibt also jetzt einen konkreten Gesetzentwurf, der das, was die Lobby seit Jahren will, endlich umsetzen soll. Naja, die Zeit wird für die Rechteinhaber ja auch wirklich langsam knapp. Rechteinhaber? Sind das nicht die Urheber, die Künstler, die Komponisten? Weit gefehlt:

Es geht hier mitnichten um den Urheber, denn es geht um AUFNAHMEN, nicht um das eigentliche urgehobene Werk „hinter“ der Aufnahme (Das ist nach wie vor über den Urheber selbst 70 Jahre bis nach seinem Tod geschützt, egal obs davon Aufnahmen gibt oder nicht): „Bisher erloschen die Rechte an Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler wie zum Beispiel Musikern 50 Jahre nach ihrer Veröffentlichung. Bei Darbietungen, die auf einem Tonträger aufgenommen worden sind, verlängert sich dieser Schutz nun auf 70 Jahre.“ schreibt z.B. ein ehemaliges Nachrichtenmagazin irgendwo.

Man muss das wirklich mal deutlich machen, weil da z.B. beim SPON in den Kommentaren, aber auch anderswo, wo zu dem Thema diskutiert wird, schon jetzt wieder kaum jemand blickt, dass es eben nicht um „den Urheber“, „die Musiker“ und „Liederschreiber“, erst recht nicht um „gecastete Sänger“ usw. geht, denn, wie gesagt: bei ersteren beginnt die Uhr zum Verfall des Urheberschutzes der Werke erst nach ihrem Tod zu ticken, die letzteren wären Interpreten und sind damit eine ganz andere Baustelle. Aber man sieht schön, wie undurchsichtig und für viele völlig unverständlich dieser ganze Rechts-Mischmasch, der da munter Verwertungen und Werke selbst ständig durcheinander würfelt, für den „Normalverbraucher“ ist. Muss man sich nicht wundern, wenn da so viele immer wieder völlig unbedarft damit in Konflikt geraten.

Es geht also um z.B. die alten Beatles-Aufnahmen, die bald kostenlos weitergegeben werden dürften, was denen, die sie im Moment noch exklusiv verkaufen, natürlich nicht Recht ist

Wobei freilich niemand jemanden davon abhalten wird, sie dennoch zum Kauf anzubieten und auch niemand daran gehindert werden wird, sie zu kaufen anstatt irgendwo auf einer Plattform, die gemeinfreie Titel kostenlos anbietet, für lau runterzuladen. Gemeinfreiheit bedeutet, dass etwas nicht (mehr) verboten ist, nicht etwa, dass etwas nicht erlaubt sei.

Es hindert auch niemand z.B. Herrn McCartney daran, einen seiner Beatles-Songs nochmal in einer neuen Version aufzunehmen. Diese Aufnahme ist dann natürlich (bislang) wiederum 50 Jahre geschützt.

Weiterhin darf aber auch weiterhin niemand einen Beatles-Song selbst einfach aufnehmen und veröffentlichen, selbst wenn dessen erste Aufnahme nicht mehr geschützt wäre, denn in dem Fall gilt ja das Urheberrecht am Werk, und kein Beatle, der was komponiert oder getextet hat ist schon über 70 Jahre lang tot.

Da möchte eine Lobby kurz vor Torschluss für alte Beatles-, Elvis- usw. Aufnahmen noch mal 20 Jahre Exklusivrechte rausschlitzen und mehr nicht. Es kann in deren Augen ja nicht angehen, dass etwas, womit man noch richtig Geld verdienen könnte, plötzlich in den gemeinfreien Kulturpool für alle eingeht.

Bezeichnend: Bei den alten Bluesern der 30-er und 40-er und den Jazzern der 20-50ger hat da noch kein Hahn nach gekräht.

Und nein, dieses Bestreben ist freilich nicht neu, die Lobby versucht das schon seit Jahren, teils über Bande über Europäische Gesetzgebung. iRights.info hatte das Thema schon 2008 erklärt:

[…]Es geht um die Dauer der Leistungsschutzrechte für Musikaufnahmen, nicht um die Urheberrechte an Kompositionen und Liedtexten. Diese sind bereits heute bis 70 Jahre nach dem Tode der Komponisten/Texter geschützt. Bei der Debatte um die Schutzfristen geht es zum Beispiel um Aufnahmen der Beatles, Rolling Stones und anderer Musiker aus den frühen 60er Jahren. Die Leistungsschutzrechte dafür laufen in den kommenden Jahren aus und die Plattenfirmen, von denen die Leistungsschutzrechte überwiegend verwertet werden, fürchten um ihre Profite.[…]

Schwarz-Geld hat jetzt offenbar „endlich“ diesen Lobbywünschen nachgegeben. Und damit dafür sorgt, dass Kulturgüter auch nach 50 Jahren noch nicht als solche behandelt werden können sondern weitere 20 Jahre exklusive Wirtschaftsgüter bleiben. Was bedeutet, dass noch mehr als ohnehin schon in den letzten 50 Jahren von dem, was nicht Beatles, Stones oder Elvis ist, völlig in Vergessenheit geraten sein wird, denn diese Sachen werden ja eh nicht mehr verkauft, dürfen aber dennoch noch lang nicht einfach so verbreitet werden. Aber wen schert schon Kultur, es geht um Geld.

 

Jetzt dreh’n sie völlig ab

Gestern kurz in die Nachrichten gezappt und festgestellt, dass mal wieder eine Panikwelle anläuft, um vielleicht doch noch vor der Wahl die Bürgerrechte auszuhebeln und dieses komische „Grundgesetz“ doch noch in den Orkus zu befördern. Das Prinzip, dass man als unschuldig gilt, solange eine Schuld nicht bewiesen ist wird mit dem Prinzip ersetzt, dass jeder Schuldverdächtig ist, dessen Unschuld noch nicht bewiesen ist. Also rund 88 Mio Menschen hier in Deutschland.

Und wenn das endlich durchgesetzt ist ist der Schritt, als tatsächlich schuldig zu gelten, weil man noch keinen amtlichen Gesinnungstest absolviert hat auch nicht mehr weit?

Jedenfalls: Im Moment wird mal wieder das Terror-Gespenst an die Wand gemalt, und dass dazu Anschläge herhalten müssen, die schon Jahre her sind, in Ermangelung „frischer“ eindrucksvoller Bluttaten scheint dem willfährigen Qualitätsjournalismus, der die aktuelle Kampa „Terrorgefahr 2009 – jetzt geht’s lo-hos“ verbreitet und mitspielt als gäbe es keine echten Probleme im Land, mal wieder überhaupt nicht aufzufallen.

Die Strafbarkeit „vorverlagern“ euphemisiert man also jetzt, wenn der Rechtsstaat zu einem totalitären System umgebaut werden soll.

Und die Sozen?

„Keiner muss Angst haben vor dem Gesetz, da die Verdächtigen im Zweifelsfall natürlich freigesprochen werden.“

Hallo????

Zum einen: wie zynisch ist das denn? Willkürlich mutmaßlich unschuldig verhaftet, wer weiß wie lange „präventiv“ eingesperrt (zumindest solange bis der Job weg ist?), wie ein Verbrecher behandelt werden, usw. ist nichts, wovor man Angst haben muss, weil man „am Ende ja freigesprochen wird???

Zum anderen: kann mir jemand beim derzeitigen Bezahl-Rechts-System garantieren, dass ich, wenn ich unschuldig verhaftet und „vorverlagert“ wie ein Straftäter behandelt werde, wirklich am Ende „freigesprochen“ werde? „Werde“ impliziert eine Sicherheit, die ich dem heutigen Rechtssystem kaum zugestehen kann, geschweige denn einem, das nicht mal mehr so tut, als ob es die Rechtsprinzipien, die im Grundgesetz stehen, noch respektiert, bzw. dazu im krassen Kontrast stünde.

Ein Kurnaz oder ein Andrej Holm jedenfalls lassen mich da durchaus zweifeln, ob man da „keine Angst“ haben müsse. Nachtrag:: und ich will nicht wissen, wie dann schon nur solche Bagatellfälle unter einem geänderten Rechtsverständnis ablaufen.

Das ist nämlich eher wie die Hexenprobe: Fesseln und ins Wasser werfen, wenn sie schwimmt ist sie eine Hexe, wenn sie untergeht war sie keine Hexe. Dann wird sie auf dem geweihten Teil des Friedhofs begraben und gilt als „in den Himmel gekommen“.

Der nächste Schritt ist die Logik der Inquisition, die besagte, dass der Umstand, dass man vor die heilige Inquisition zitiert wird, schon Beleg der Schuld ist, denn jemand, der unschuldig ist wäre von einer heiligen Instanz ja nie angeklagt worden.

Was meinte Schäuble dereinst mal in ebendieser Logik sinngemäß zum Bundestrojaner? „Ich habe da garkeine Angst, da ich ein anständiger Mensch bin und anständigen Bürgern schickt das BKA keinen Bundestrojaner“ oder so ähnlich?

Ich neige nicht zu Verschwörungstheorien. Ich bin jemand, der vom Prinzip überzeugt ist, dass man keine Verschwörung oder auch „nur“ Intention vermuten braucht, wo Diletantismus, Dummheit und/oder Unfähigkeit als Erklärung völlig ausreichen.

Aber so langsam frage ich mich ja schon, was diese nunmehr seit Jahren unvermindert vehemente Tendenz zu Überwachung, Repression, Aufkündigung der Gewaltenteilung, Ermöglichung von Willkür und Abbau von Kontrolle zu Gunsten der Exekutivgewalten, bis hin zur immer wieder geforderten Freigabe der Bundeswehr für „Einsätze“ im „Inneren“ – was ja logisch nur heißt: Anerkennung, dass das eigene Volk als Feind definierbar ist, denn ein „Verteidigungsfall“ bedeutet ja, dass gegen einen Feind zu kämpfen sei, und „innen“ heißt nunmal: Wir!

Ich ertappe mich aber immer öfters, gerade auch bei der parallelen Beobachtung der aktuellen Wirtschaftsverbrechen (vulgo: „Bankenkrise“ oder „Wirtschaftskrise“ genannt) und dem Umgang mit diesen bzw. der Beobachtung der weiter rapide aufklaffenden Schere zwischen Reich und Arm, dass mir Gedanken aufkeimen, Verdächte, dass es da Zusammenhänge geben könnte, die mit der Angst eines verarmenden Mittelstandes zu tun haben könnte, der Wut eines mehr und mehr chancenlosen „Prekariats“, der Ignoranz und Arroganz welt- und lebensferner „Eliten“, denen das Zitat des „dann sollen sie doch Kuchen essen“ durchaus zuzutrauen wäre usw… Man könnte wirklich meinen, dass da jemand Angst vor Aufständen oder ähnlichem hat und sich schonmal Werkzeuge und Möglichkeiten zurecht legen will, mit sowas „umgehen“ zu können…

Nein, warum sollte es denn hierzulande Aufstände geben, das ist ja absurd. Noch will ich einfach an Dummheit und irrationale Ängste glauben. Denn würde ich tatsächlich anderes für realistisch halten – nein, das will ich nicht einmal denken.

Noch.