Till Kreuzer hat einen langen, interessanten Aufsatz über die Herausforderungen an ein modernes Urheberrecht geschrieben. Und fordert darin, die Vermischung von Urheber- und Wirtschaftsrechten aufzuheben, da u.a. genau diese Vermischung zum einen Privatpersonen in einen für sie eigentlich nie „gedachten“ überkomplexen Rechtsrahmen gezogen hat, innerhalb dessen diese ständig und zwangsläufig nun mit ebenjenen Rechtsschranken ständig in Konflikt geraten, ob sie das nun wollen oder nicht, zum anderen diese Vermischung für ein Ungleichgewicht zu Ungunsten der Urheberseite auch gegenüber rein wirtschaftlich agierender Protagonisten, die nicht Urheber sondern „nur“ Verwerter von deren Werken sind, führt.
Dass die Interessen zwischen privatem „Nutzer“, Urhebern und Verwertern – für alle drei Parteien – neu austariert werden müssen ist für jeden, der sich auch nur ein bisschen mit dem Thema beschäftigt hat, ja (wenn er ehrlich ist) offensichtlich. Dass diese Austarierung IMO so fair ausbalanciert werden muss, dass zum einen das Vorteils-Übergewicht auf Verwerterseite, das die eigentlichen Urheber zu einfach in unfaire und vielfach sehr prekäre Abhängigkeitsverhältnisse zwingt, aufgelöst wird (keine Sorge, IMO wird kein Verwerter pleite gehen, der sein Geschäft zu fairen Bedingungen macht, es gibt genug seriöse Verwerter, die das schon immer tun und „trotzdem“ erfolgreich sind – im Gegenteil, solche Verwerter würden im Wettbewerb gestärkt, denn sie müssten nicht mehr „Billigheimern“ und Konzernen gegenhalten, die mit Vertragskonstrukten, die schon fast an Betrug, zumindest aber an Ausbeutung grenzen oder gar nur als solches zu bezeichnen sind, den Markt zu dominieren suchen), zum anderen den Privatmenschen wieder aus dem Rechtsrahmen herausnimmt, der nie für ihn gedacht war sondern bis vor vielleicht 15 Jahren sich ausschließlich an gewerbliche Marktteilnehmer wandte und nur für diese relevant (und gedacht) war, ist in der Tat mehr als überfällig.
Von der Idee einer „Kulturflatrate“ bin ich aus verschiedenen Gründen (u.a. Stichwort: Verteilungsschlüssel, Nachweisbürokratie und einiges mehr) nicht überzeugt, insoweit hoffe ich für die zu suchenden Lösungen noch auf etwas Phantasie, die den Spagat zwischen Bürokratie und Missbrauchspotential einerseits und der Vergütung und fairen Verteilung andererseits irgendwie gelöst bekommt. Aber für die Beleuchtung der grundsätzlichen Probleme und die Beschreibung dessen, wo es hingehen sollte (und warum) ist dieser Artikel eine saubere, sachliche und – vor allem – angenehm verständliche und somit nachvollziehbare Grundlage.
[…]Obwohl der Urheber schon immer auch und vor allem Schutz vor seinem Vertragspartner brauchte (dem Verleger, dem Filmhersteller usw.), war das Urheberrecht stets so ausgestaltet, dass er alle Rechtspositionen, die ihm Geld einbringen, mehr oder weniger vollständig abtreten konnte. Unter dem Diktat der Vertragsfreiheit wird es dem zumeist übermächtigen Verwerter überlassen, ob und wenn wie viel der Urheber von den Erlösen abbekommt. Nur das Persönlichkeitsrecht bleibt ihm, zumindest soweit wirtschaftliche Interessen des Verwerters hierdurch nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Ein solches System ist nicht dazu geeignet (man könnte mutmaßen: auch nicht dazu bestimmt), um den Urhebern ein Einkommen zu sichern.
Die im Urheberrecht angelegte – vermeintliche – Schicksalsgemeinschaft zwischen Urheber und Verwerter ist ein Geniestreich der Kreativwirtschaft und wohl einer der größten Lobbyerfolge aller Zeiten. Sie ist der Grund dafür, dass in Urheberrechtsdebatten sehr erfolgreich kulturelle, romantische und moralische Aspekte vorgeschoben werden (können), obwohl es fast ausschließlich um reine Wirtschaftsinteressen, genauer darum geht, den Verlagen, Musik- oder Filmunternehmen weitergehende Monopole zur Gewinnmaximierung zu bescheren.
Diese Vermischung völlig unterschiedlicher Funktionen in einem „Urheberrecht“ führt zu massiven Ineffizienzen und dazu, dass der Blick auf die unterschiedlichen Interessen und Anforderungen an den Schutz kreativer Leistungen verstellt wird. Dies zu unterbinden ist eine der großen Herausforderungen und wichtigsten Ansatzpunkte für zukünftige Urheberrechtsreformen. Eine konzeptionelle Lösung läge darin, die Interessen von Urhebern und Verwertern regelungssystematisch zu trennen. Man könnte in diesem Zuge ein „richtiges“ Urheberrecht schaffen, das den Interessen der Kreativschaffenden tatsächlich gerecht wird (das z.B. als wesentliches Element neben den Persönlichkeitsrechten ein starkes Urhebervertragsrecht aufweist). Neben das Urheberrecht wären spezielle Wirtschaftsrechte zu stellen, die gleichermaßen die wirtschaftlichen Interessen der Verwerter (Werkmittler) als auch einen funktionierenden Wettbewerb sichern.[…]