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Abmahnung wegen Verwendung des Begriffs „Büro-Kaizen“

Ich unterbreche meine Blog-Abstinenz kurz wegen einer Sache, über die ich grade stolperte:

Alexandra Grassler berichtet, wegen der Verwendung des Begriffs „Büro-Kaizen“ abgemahnt worden zu sein. Der Begriff sagt mir nix, ist aber wurscht, denn dieser Fall ist wegen etwas anderem interessant: es wurden offenbar Schutzrechte für einen Begriff angemeldet und jetzt Nutzer dieser Worte, die diese schon lange vor der Eintragung in Gebrauch hatten (darunter in diesem Fall wie es scheint sogar der „Erfinder“ des Begriffes) abgemahnt:

[…] Denn der Begriff um den es hier geht „Büro-Kaizen“ = „˜Büro-Verbesserung‘ wurde von dem doch nicht ganz unbekannten Unternehmen „tempus“ […] durch Herrn Jürgen Kurz meines Wissens bekannt gemacht bwz. „erfunden“. […]

[…] So, und jetzt dürfen Sie drei mal raten… Genau! Jürgen Kurz ist natürlich auch abgemahnt worden. […]

[…] Es ist die Steuerkanzlei SKG / Consulting aus Magdeburg – vertreten durch die Anwaltskanzlei RAe Brehme und Kollegen ebenfalls aus Magdeburg – die im Oktober letzten Jahres (!) den Begriff als Marke eintragen hat lassen. Zu einem Zeitpunkt bei dem der Begriff Büro-Kaizen schon seit Jahren in großem Maße publiziert und (nicht nur) von seinem Entwickler eingesetzt wird. […]

OK, so weit so schlecht und für Beobachter des Abmahnwahns nicht wirklich überraschend. Dafür würde ich jetzt noch nicht meine Blogpause unterbrechen. Aber dafür tu‘ ich das gern:

[…] Die Sache ist bis jetzt keineswegs vom Tisch und zieht sich inzwischen über mehrere Monate. Und so wie es aussieht, sind wir bestimmt nicht die einzigen, die eine Abmahnung wegen der Verwendung des Begriffes Büro-Kaizen bekommen haben und daher starte ich den folgenden Aufruf:

Sollten Sie oder jemand den Sie kennen, ebenfalls in dieser Sache abgemahnt worden sein, bitte melden Sie sich bei mir! Am einfachsten per email an info@wissensagentur.net

Auch – und vor allem – wenn Sie bereits gezahlt haben, denn es bestehen gute Chancen, dass die Marke beim Patentamt wieder gelöscht wird und damit verbunden besteht für Sie die Möglichkeit den Abmahnbetrag inkl. Ihrer Anwaltskosten geltend zu machen.

Darüber hinaus bin ich über jeden Blogbeitrag und Trackback der zu diesem verlinkt, euch/Ihnen sehr dankbar!

In diesem Fall bitte ich wirklich euch, die Netzgemeinde um Unterstützung […]

Sollte das tatsächlich eine unberechtigte Abmahnung sein und Alexandras hier zitierte Darstellung der Wahrheit entsprechen hoffe ich mal, dass den Initiatoren dieser Abmahnung dieselbe noch so richtig um die Ohren fliegt.

links for 2009-08-14

links for 2009-08-07

  • Wie jeden Morgen rufen Sie Ihre privaten E-Mails ab. Die sind schon überprüft worden – nicht nur von Ihrem Virenscanner. Sie rufen noch die eine oder andere Webseite auf – die Kripo weiß, welche, wenn sie möchte, und kann das auch in sechs Monaten noch überprüfen. Sie nehmen schnell noch eine Überweisung vor – die Behörden wissen, an wen. Zum Glück heißen Sie Müller, das schützt ein wenig. Bei Ihrem Kollegen Tarik al-Sultan, der neulich zum Bergsteigen in Kaschmir war, verschickt der Computer gerade den gesamten Inhalt der Festplatte an den Verfassungsschutz. Greifen Sie etwa gerade nach dem Telefon, um mit Tarik etwas Vertrauliches zu besprechen, das nicht ins Büro gehört? Lassen Sie es lieber sein. Besuchen Sie ihn zu Hause, wenn Sie ungestört reden wollen. Es sei denn, Tarik wurde als Gefährder eingestuft, weil er regelmäßig Geld an seinen arbeitslosen Cousin in Pakistan schickt. Dann ist seine Wohnung ohnehin verwanzt.
  • Ja, unser Hauptproblem ist nach wie vor, dass noch nicht jeder von unserer Existenz überhaupt weiß. Als zweites muss dann auch noch vermittelt werden, dass wir für Bürgerrechte und Freiheit im Informationszeitalter, also der Gesellschaft von heute und morgen kämpfen. Wenn wir das genügend Menschen vermitteln können, dann haben wir große Chancen bei der Bundestagswahl.
  • Als Teil unseres Programms erarbeiten wir gerade ein alternatives Urheberrecht. Zwar sind wir uns über viele Tücken des Bisherigen einig, allerdings kristallisieren sich unsere konkreten Änderungsvorschläge erst langsam aus der hitzigen Diskussion heraus. Im Moment spielen dabei insbesondere mögliche alternative Vergütungssysteme eine Rolle.

Vom richtigen Maß an Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit

Frau von der Leyen meint da also (Emphasis von mir):

Doch wir werden weiter Diskussionen führen, wie wir Meinungsfreiheit, Demokratie und Menschenwürde im Internet im richtigen Maß erhalten

Udo führt dazu im Lawblog aus:

Die Menschwürde zählt, vereinfacht gesagt, zu den Grundrechten. Sie ist ein Abwehrrecht gegen Eingriffe des Staates. Niemand darf von staatlichen Organen zu einem bloßen Objekt staatlichen Handelns gemacht und seines Selbst beraubt werden; sein Leben ist nicht gegen das Leben anderer abwägbar (ausführliche Beschreibung: Wikipedia).
Frau von der Leyen münzt das Abwehrrecht gegen den Staat in einen Handlungsauftrag des Staates um. Plötzlich ist die Menschenwürde ein Grund für staatliches Eingreifen – der Staat schützt die Menschenwürde seiner Bürger, indem er Dritten den Mund zuhält oder durch Stoppschilder dafür sorgt, dass sie im Internet nicht mehr gelesen, gesehen und gehört werden können.

Ich möchte zu diesem Paradigmenwechsel ergänzen:

Frau von der Leyen scheint also einen Zustand von „zuviel“ Meinungsfreiheit, Menschenwürde und Demokratie zu kennen und sich und den Staat in der Pflicht zu sehen, dafür zu sorgen, dieses „Zuviel“ auf das „richtige Maß“ zu reduzieren. Sozusagen eine Sorgfaltspflicht des Staates, der darauf Wert zu legen hat, dass Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht etwa überhand nehmen sondern immer schön beschränkt werden oder bleiben, da zu viel Menschenwürde, Demokratie und Meinungsfreiheit nicht gut wären…

Ist das jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz? Oder den Art. 20 GG?

Und wer denkt, nur die CDU/CSU sähe das vielleicht so, dass Grundrechte, Demokratie und Menschenrechte der Einschränkung bedürfen, darf sich bei der SPD vom Gegenteil überzeugen lassen:

Wenn wir gegen das Grundgesetz verstossen, weil wir Pädophilen unmöglich machen kinderpornografische Bilder aus dem Internet herunterzuladen, dann nehme ich das in Kauf.

sagt Thomas Jurk.

Und lügt freilich, was diese angebliche „Unmöglichmachung“ betrifft, denn natürlich ist ein hinter einem problemlos umgehbaren Sichtschutz Versteckten anstatt zu verfolgen, löschen und zu ahnden nicht nur keine „Unmöglichmachung“ sondern im Gegenteil, in meinen Augen geradewegs Strafvereitelung.

Zum anderen nimmt da also ein „Volksvertreter“, jemand, dessen Verpflichtung u.a. gerade in der Umsetzung, der Einhaltung und freilich auch irgendwie im Schutz der Verfassung liegt, öffentlich und bewusst „in Kauf“, eben dieser Verpflichtung nicht nur nicht nachzukommen sondern explizit dagegen zu verstoßen? Kann man den anzeigen? Ist das ein Gefährder? Kann man den belangen?

Diese komischen „Grundrechte“ da, und dieses 60 Jahre alte Grundgesetz, in dem das Zeug steht, scheinen mir in der Tat langsam zum beliebigen unverbindlichen Spielball einer völlig korrupten, abgehobenen und nur auf ihren Machterhalt und persönlichen Vorteil fixierten Clique von Berufslügnern und ihren Lobbyisten verkommen zu sein. Schade, dabei war das, was da so drin steht, ja eigentlich mal ’ne richtig dufte Idee…

P.S.: Ein Lied, zwo, drei, vier

Vorab-Reinhören – heute: „Irgendwo“

Nachdem ich ja offensichtlich noch immer nicht dazu komme, hier endlich mal wieder über das hier reinzuschreiben, was mich gerade zeitlich so gefangen hält, dass ich nicht dazu komme, hier was reinzuschreiben, und weil es letztens „Muschelkalk“ für kurze Zeit als Rohfassung zum reinschnuppern gab und wir versprachen, dass wir das mal wiederholen…

… Tadaa, hier jetzt der nächste kommende Singvøgel-Schmachtfetzen als Appetizer in einer Vorab-Fassung (also ohne all die Feintunings, die erst beim End-Mastering dazukommen): „Irgendwo“ bei Blip.fm.

links for 2009-07-01

  • Wie dieses "Posterous" funktioniert. Oder ob. Und wie's dann ausschaut. Und so. …

Na das is ja blöd, wenn das dann von delicious wiederholt wird – die Frage ist jetzt: cancle ich delicious-Links hier allgemein (hatte ich eh schon überlegt), cancle ich Posterius für hier, weil delicious die Sachen auch hier reinstellt oder cancle ich die Verknüpfung von Posterous nach delicious, so dass delicious keine Posterous-Inhalte wiederholt, weil das eh nur als Link eingebaut würde und nicht als echter content (ein Bild an Posterous taucht in einer delicious-Linkliste ja z.B. nicht auf).

Immer diese Entscheidungen.

Ich glaub, ich lass‘ erstmal Posterous nach delicious weg.