Nachdenkseiten: Bei Studiengebühren hört das Völkerrecht auf
Artikel 13 des „Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“, in dem sich die Bundesrepublik Deutschland zur „allmählichen Einführung der Unentgeltlichkeit“ des „Hochschulunterrichts“ [PDF – 36 KB] verpflichtet, ist nach Auffassung des OVG Münster „weder darauf angelegt noch geeignet, innerstaatlich als unmittelbar geltendes Recht angewandt zu werden“.
Über diese Begründung der Juristen können sich die Mächtigen dieser Welt, von Präsident Bush bis Präsident Putin und natürlich auch der NRW-Innovationsminister Pinkwart nur freuen. Völkerrecht als unverbindliches Programm, das man je nach politischem Gusto beiseite schieben kann […]
Der erfolgreich auf Kleingrüppchenidentität erzogene Deutsche Bürger denkt jetzt freilich „Betrifft mich nicht, geht mich also nix an“, wenn er nicht grade zufällig Student in NRW ist.
Wer allerdings noch weiß, dass keiner im luftleeren Raum lebt sondern in Beziehung mit allen anderen Menschen um ihn herum und in der Gesellschaft, in der er sich befindet, fragt sich nun unwillkürlich, wie denn Staat und Justiz nun oder in Zukunft mit all den vielen anderen Punkten, die im Völkerrecht festgehalten sind und mal irgendwann von diesem Staat ebenso anerkannt und ratifiziert worden sind, umgeht und welcher Wert und wieviel Gewicht diesen zugestanden wird. Im Zweifel oder generell.
Und vom Völkerrecht ist es dann auch nicht weit zum Menschenrecht. Das ist ja für manche inzwischen offensichtlich auch schon eher unverbindliches Ideal denn Entscheidungsbasis.

